Unfall gehabt:
Was tun?
Sie hatten einen Autounfall in der Schweiz? Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist – von der Unfallstelle bis zur fairen Entschädigung. Geschrieben aus der Perspektive unabhängiger Fahrzeugexperten, nicht einer Versicherung.
Jetzt unverbindlich anfragen →1. Am Unfallort: Die ersten Minuten
Die ersten Minuten nach einem Unfall sind entscheidend. Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor.
Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen (50 m innerorts, 100 m ausserorts/Autobahn). Warnweste anziehen. Sicherheit geht vor.
Erste Hilfe leisten und bei Verletzungen sofort den Rettungsdienst rufen (144). Bei eingeklemmten Personen zusätzlich Feuerwehr (118).
Polizei (117) rufen bei: Personenschäden, ausländischen Fahrzeugen, Sachschäden an öffentlichem Eigentum, unklarer Schuldfrage oder Fahrerflucht.
Fotos von allen Fahrzeugen (Übersicht und Details), der Unfallstelle, Bremsspuren, Strassenverhältnissen und Verkehrszeichen. Lieber zu viele Fotos als zu wenige.
Name, Adresse, Telefon, Fahrzeugkennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Policennummer aller Beteiligten notieren. Auch Zeugen-Kontaktdaten sichern.
Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll gemeinsam mit dem anderen Fahrer aus. Beide Parteien unterschreiben. Jeder behält ein Exemplar.
Tipp vom Experten
Geben Sie am Unfallort keine Schuldeingeständnisse ab – auch nicht aus Höflichkeit. Sagen Sie: «Wir klären das über die Versicherung.» Ein vorschnelles Eingeständnis kann Ihnen später schaden.
2. Nach dem Unfall: Die nächsten 24–48 Stunden
Sobald Sie den Unfallort verlassen haben, stehen weitere wichtige Schritte an.
Schaden der Versicherung melden
Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich – idealerweise innerhalb von 24 Stunden. Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) wenden Sie sich an die Versicherung des Unfallverursachers. Bei Kaskoschäden (z. B. Selbstunfall, Parkschaden) melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Kaskoversicherung.
Halten Sie folgende Informationen bereit:
- Ausgefülltes Unfallprotokoll / Polizeirapport-Nummer
- Fotos vom Unfallort und den Schäden
- Personalien und Versicherungsdaten aller Beteiligten
- Kurze Schilderung des Unfallhergangs
Fahrzeug nicht vorschnell reparieren
Lassen Sie Ihr Auto nicht sofort reparieren, bevor der Schaden begutachtet wurde. Eine vorzeitige Reparatur kann dazu führen, dass die Versicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt. Besonders wichtig bei:
- Streit um die Schuldfrage
- Höheren Schäden (ab ca. CHF 3000)
- Verdacht auf Totalschaden
- Älteren Fahrzeugen mit unklarem Zeitwert
Häufiger Fehler
Viele Geschädigte lassen sich von der gegnerischen Versicherung direkt eine Garage «empfehlen» und den Schaden dort schätzen. Das mag bequem sein, ist aber nicht immer in Ihrem Interesse. Die Versicherung möchte den Schadenaufwand tief halten – ein unabhängiger Gutachter arbeitet für Sie.
3. Brauche ich ein unabhängiges Gutachten?
Nicht nach jedem Parkrempler brauchen Sie einen Gutachter. Aber in vielen Fällen macht ein unabhängiges Gutachten den Unterschied zwischen einer fairen und einer zu tiefen Entschädigung.
Ein Gutachten lohnt sich besonders, wenn:
- Die Versicherung Ihren Fahrzeugwert zu tief ansetzt
- Ein Totalschaden festgestellt wird und Sie den Betrag anzweifeln
- Die Reparaturkosten gekürzt werden
- Die Schuldfrage unklar oder strittig ist
- Versteckte Schäden oder Vorschäden im Raum stehen
- Sie nach dem Autokauf Mängel entdeckt haben
- Sie den Wertminderungsanspruch geltend machen wollen
Gut zu wissen: Neue Rechtslage seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten privat in Auftrag gegebene Gutachten (sogenannte Parteigutachten) als offizielles Beweismittel vor Gericht. Das stärkt Ihre Position erheblich.
Wer zahlt das Gutachten?
Das hängt von der Situation ab:
- Haftpflichtfall (unverschuldet): Die gegnerische Versicherung übernimmt in der Regel die Gutachterkosten als Teil des Schadens.
- Kaskofall: Prüfen Sie, ob Ihre Kaskoversicherung Gutachterkosten deckt. Manche Policen schliessen das ein.
- Rechtsschutzversicherung: Falls ein Streit mit der Versicherung entsteht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung häufig die Kosten für ein Parteigutachten.
4. Der Ablauf nach dem Unfall im Überblick
Unfallstelle sichern
Warnblinker, Warndreieck, Erste Hilfe, Polizei wenn nötig.
Beweise sichern
Fotos, Daten austauschen, Unfallprotokoll ausfüllen.
Versicherung melden
Innert 24–48 Stunden. Alle Unterlagen einreichen.
Gutachten einholen
Bei Bedarf: Unabhängigen Gutachter beauftragen.
Faire Entschädigung
Angebot prüfen, verhandeln, Ansprüche durchsetzen.
5. Die häufigsten Fehler nach einem Unfall
In unserer täglichen Arbeit als Fahrzeugexperten sehen wir immer wieder die gleichen Fehler. Vermeiden Sie diese:
- Zu schnell reparieren: Lassen Sie das Auto nicht reparieren, bevor der Schaden dokumentiert ist.
- Schuldeingeständnis am Unfallort: Bleiben Sie sachlich. Schuld wird später juristisch geklärt.
- Kein Unfallprotokoll: Ohne schriftliche Dokumentation steht Aussage gegen Aussage.
- Versicherung zu spät informieren: Melden Sie den Schaden innert 24–48 Stunden.
- Erstes Angebot akzeptieren: Prüfen Sie das Angebot der Versicherung kritisch – besonders den Fahrzeugwert.
- Auf «Hausgutachter» der Versicherung vertrauen: Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht für Sie.
6. Checkliste zum Ausdrucken
Behalten Sie diese Kurzfassung im Handschuhfach:
Checkliste: Verhalten nach dem Unfall
☑ Warnblinker ein, Warndreieck aufstellen
☑ Verletzte versorgen, Notruf 144 / Polizei 117
☑ Unfallstelle fotografieren (Übersicht + Details)
☑ Personalien und Versicherungsdaten austauschen
☑ Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen
☑ Zeugen-Kontaktdaten notieren
☑ Versicherung innerhalb von 24–48 h informieren
☑ Fahrzeug NICHT vorschnell reparieren lassen
☑ Bei Bedarf: Unabhängigen Gutachter beauftragen
☑ Angebot der Versicherung kritisch prüfen
Häufige Fragen
FAQ: Unfall gehabt – was tun?
Thurgau, St. Gallen (Raum Wil), Winterthur/Zürich und Umgebung.
Brauchen Sie ein unabhängiges Gutachten?
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