Sie hatten einen Autounfall in der Schweiz? Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist – von der Unfallstelle bis zur fairen Entschädigung. Geschrieben aus der Perspektive unabhängiger Fahrzeugexperten, nicht einer Versicherung.
Jetzt unverbindlich anfragen →Die ersten Minuten nach einem Unfall sind entscheidend. Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor.
Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen (50 m innerorts, 100 m ausserorts/Autobahn). Warnweste anziehen. Sicherheit geht vor.
Erste Hilfe leisten und bei Verletzungen sofort den Rettungsdienst rufen (144). Bei eingeklemmten Personen zusätzlich Feuerwehr (118).
Polizei (117) rufen bei: Personenschäden, ausländischen Fahrzeugen, Sachschäden an öffentlichem Eigentum, unklarer Schuldfrage oder Fahrerflucht.
Fotos von allen Fahrzeugen (Übersicht und Details), der Unfallstelle, Bremsspuren, Strassenverhältnissen und Verkehrszeichen. Lieber zu viele Fotos als zu wenige.
Name, Adresse, Telefon, Fahrzeugkennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Policennummer aller Beteiligten notieren. Auch Zeugen-Kontaktdaten sichern.
Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll gemeinsam mit dem anderen Fahrer aus. Beide Parteien unterschreiben. Jeder behält ein Exemplar.
Geben Sie am Unfallort keine Schuldeingeständnisse ab – auch nicht aus Höflichkeit. Sagen Sie: «Wir klären das über die Versicherung.» Ein vorschnelles Eingeständnis kann Ihnen später schaden.
Sobald Sie den Unfallort verlassen haben, stehen weitere wichtige Schritte an.
Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich – idealerweise innerhalb von 24 Stunden. Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) wenden Sie sich an die Versicherung des Unfallverursachers. Bei Kaskoschäden (z. B. Selbstunfall, Parkschaden) melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Kaskoversicherung.
Halten Sie folgende Informationen bereit:
Lassen Sie Ihr Auto nicht sofort reparieren, bevor der Schaden begutachtet wurde. Eine vorzeitige Reparatur kann dazu führen, dass die Versicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt. Besonders wichtig bei:
Viele Geschädigte lassen sich von der gegnerischen Versicherung direkt eine Garage «empfehlen» und den Schaden dort schätzen. Das mag bequem sein, ist aber nicht immer in Ihrem Interesse. Die Versicherung möchte den Schadenaufwand tief halten – ein unabhängiger Gutachter arbeitet für Sie.
Nicht nach jedem Parkrempler brauchen Sie einen Gutachter. Aber in vielen Fällen macht ein unabhängiges Gutachten den Unterschied zwischen einer fairen und einer zu tiefen Entschädigung.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten privat in Auftrag gegebene Gutachten (sogenannte Parteigutachten) als offizielles Beweismittel vor Gericht. Das stärkt Ihre Position erheblich.
Das hängt von der Situation ab:
Warnblinker, Warndreieck, Erste Hilfe, Polizei wenn nötig.
Fotos, Daten austauschen, Unfallprotokoll ausfüllen.
Innert 24–48 Stunden. Alle Unterlagen einreichen.
Bei Bedarf: Unabhängigen Gutachter beauftragen.
Angebot prüfen, verhandeln, Ansprüche durchsetzen.
In unserer täglichen Arbeit als Fahrzeugexperten sehen wir immer wieder die gleichen Fehler. Vermeiden Sie diese:
Behalten Sie diese Kurzfassung im Handschuhfach:
☐ Warnblinker ein, Warndreieck aufstellen
☐ Verletzte versorgen, Notruf 144 / Polizei 117
☐ Unfallstelle fotografieren (Übersicht + Details)
☐ Personalien und Versicherungsdaten austauschen
☐ Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen
☐ Zeugen-Kontaktdaten notieren
☐ Versicherung innerhalb von 24–48 h informieren
☐ Fahrzeug NICHT vorschnell reparieren lassen
☐ Bei Bedarf: Unabhängigen Gutachter beauftragen
☐ Angebot der Versicherung kritisch prüfen
Häufige Fragen
Wir helfen Ihnen, nach einem Unfall zu Ihrem Recht zu kommen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.