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Checkliste nach dem Unfall

Unfall gehabt:
Was tun?

Sie hatten einen Autounfall in der Schweiz? Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist – von der Unfallstelle bis zur fairen Entschädigung. Geschrieben aus der Perspektive unabhängiger Fahrzeugexperten, nicht einer Versicherung.

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1. Am Unfallort: Die ersten Minuten

Die ersten Minuten nach einem Unfall sind entscheidend. Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor.

Unfallstelle sichern

Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen (50 m innerorts, 100 m ausserorts/Autobahn). Warnweste anziehen. Sicherheit geht vor.

Verletzte versorgen

Erste Hilfe leisten und bei Verletzungen sofort den Rettungsdienst rufen (144). Bei eingeklemmten Personen zusätzlich Feuerwehr (118).

Polizei rufen – wenn nötig

Polizei (117) rufen bei: Personenschäden, ausländischen Fahrzeugen, Sachschäden an öffentlichem Eigentum, unklarer Schuldfrage oder Fahrerflucht.

Beweise sichern

Fotos von allen Fahrzeugen (Übersicht und Details), der Unfallstelle, Bremsspuren, Strassenverhältnissen und Verkehrszeichen. Lieber zu viele Fotos als zu wenige.

Daten austauschen

Name, Adresse, Telefon, Fahrzeugkennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Policennummer aller Beteiligten notieren. Auch Zeugen-Kontaktdaten sichern.

Unfallprotokoll ausfüllen

Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll gemeinsam mit dem anderen Fahrer aus. Beide Parteien unterschreiben. Jeder behält ein Exemplar.

Tipp vom Experten

Geben Sie am Unfallort keine Schuldeingeständnisse ab – auch nicht aus Höflichkeit. Sagen Sie: «Wir klären das über die Versicherung.» Ein vorschnelles Eingeständnis kann Ihnen später schaden.

2. Nach dem Unfall: Die nächsten 24–48 Stunden

Sobald Sie den Unfallort verlassen haben, stehen weitere wichtige Schritte an.

Schaden der Versicherung melden

Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich – idealerweise innerhalb von 24 Stunden. Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) wenden Sie sich an die Versicherung des Unfallverursachers. Bei Kaskoschäden (z. B. Selbstunfall, Parkschaden) melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Kaskoversicherung.

Halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Ausgefülltes Unfallprotokoll / Polizeirapport-Nummer
  • Fotos vom Unfallort und den Schäden
  • Personalien und Versicherungsdaten aller Beteiligten
  • Kurze Schilderung des Unfallhergangs

Fahrzeug nicht vorschnell reparieren

Lassen Sie Ihr Auto nicht sofort reparieren, bevor der Schaden begutachtet wurde. Eine vorzeitige Reparatur kann dazu führen, dass die Versicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt. Besonders wichtig bei:

  • Streit um die Schuldfrage
  • Höheren Schäden (ab ca. CHF 3000)
  • Verdacht auf Totalschaden
  • Älteren Fahrzeugen mit unklarem Zeitwert

Häufiger Fehler

Viele Geschädigte lassen sich von der gegnerischen Versicherung direkt eine Garage «empfehlen» und den Schaden dort schätzen. Das mag bequem sein, ist aber nicht immer in Ihrem Interesse. Die Versicherung möchte den Schadenaufwand tief halten – ein unabhängiger Gutachter arbeitet für Sie.

3. Brauche ich ein unabhängiges Gutachten?

Nicht nach jedem Parkrempler brauchen Sie einen Gutachter. Aber in vielen Fällen macht ein unabhängiges Gutachten den Unterschied zwischen einer fairen und einer zu tiefen Entschädigung.

Ein Gutachten lohnt sich besonders, wenn:

  • Die Versicherung Ihren Fahrzeugwert zu tief ansetzt
  • Ein Totalschaden festgestellt wird und Sie den Betrag anzweifeln
  • Die Reparaturkosten gekürzt werden
  • Die Schuldfrage unklar oder strittig ist
  • Versteckte Schäden oder Vorschäden im Raum stehen
  • Sie nach dem Autokauf Mängel entdeckt haben
  • Sie den Wertminderungsanspruch geltend machen wollen

Gut zu wissen: Neue Rechtslage seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten privat in Auftrag gegebene Gutachten (sogenannte Parteigutachten) als offizielles Beweismittel vor Gericht. Das stärkt Ihre Position erheblich.

Wer zahlt das Gutachten?

Das hängt von der Situation ab:

  • Haftpflichtfall (unverschuldet): Die gegnerische Versicherung übernimmt in der Regel die Gutachterkosten als Teil des Schadens.
  • Kaskofall: Prüfen Sie, ob Ihre Kaskoversicherung Gutachterkosten deckt. Manche Policen schliessen das ein.
  • Rechtsschutzversicherung: Falls ein Streit mit der Versicherung entsteht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung häufig die Kosten für ein Parteigutachten.

4. Der Ablauf nach dem Unfall im Überblick

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Unfallstelle sichern

Warnblinker, Warndreieck, Erste Hilfe, Polizei wenn nötig.

📸

Beweise sichern

Fotos, Daten austauschen, Unfallprotokoll ausfüllen.

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Versicherung melden

Innert 24–48 Stunden. Alle Unterlagen einreichen.

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Gutachten einholen

Bei Bedarf: Unabhängigen Gutachter beauftragen.

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Faire Entschädigung

Angebot prüfen, verhandeln, Ansprüche durchsetzen.

5. Die häufigsten Fehler nach einem Unfall

In unserer täglichen Arbeit als Fahrzeugexperten sehen wir immer wieder die gleichen Fehler. Vermeiden Sie diese:

  • Zu schnell reparieren: Lassen Sie das Auto nicht reparieren, bevor der Schaden dokumentiert ist.
  • Schuldeingeständnis am Unfallort: Bleiben Sie sachlich. Schuld wird später juristisch geklärt.
  • Kein Unfallprotokoll: Ohne schriftliche Dokumentation steht Aussage gegen Aussage.
  • Versicherung zu spät informieren: Melden Sie den Schaden innert 24–48 Stunden.
  • Erstes Angebot akzeptieren: Prüfen Sie das Angebot der Versicherung kritisch – besonders den Fahrzeugwert.
  • Auf «Hausgutachter» der Versicherung vertrauen: Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht für Sie.

6. Checkliste zum Ausdrucken

Behalten Sie diese Kurzfassung im Handschuhfach:

Checkliste: Verhalten nach dem Unfall

☐ Warnblinker ein, Warndreieck aufstellen
☐ Verletzte versorgen, Notruf 144 / Polizei 117
☐ Unfallstelle fotografieren (Übersicht + Details)
☐ Personalien und Versicherungsdaten austauschen
☐ Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen
☐ Zeugen-Kontaktdaten notieren
☐ Versicherung innerhalb von 24–48 h informieren
☐ Fahrzeug NICHT vorschnell reparieren lassen
☐ Bei Bedarf: Unabhängigen Gutachter beauftragen
☐ Angebot der Versicherung kritisch prüfen

FAQ: Unfall gehabt – was tun?

Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
In der Schweiz müssen Sie die Polizei (117) rufen, wenn Personen verletzt sind, wenn ausländische Fahrzeuge beteiligt sind, wenn öffentliches Eigentum beschädigt wurde (Leitplanken, Strassenschilder etc.) oder wenn die Schuldfrage unklar ist. Bei reinen Blechschäden unter den Beteiligten genügt in der Regel ein Unfallprotokoll.
Was kostet ein Unfallgutachten in der Schweiz?
Die Kosten richten sich nach dem Schadenumfang. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Gutachterkosten. Bei Kaskoschäden empfehlen wir, vorab die Deckung mit Ihrer Versicherung zu klären. Wir beraten Sie gerne kostenlos.
Brauche ich nach einem kleinen Unfall wirklich ein Gutachten?
Es kommt auf die Situation an. Bei kleinen Schäden unter CHF 2000, bei denen die Schuldfrage klar ist, reicht oft das Angebot der Versicherung. Sobald die Situation unklar ist, höhere Beträge im Spiel sind oder die Versicherung kürzt, sichert ein unabhängiges Gutachten Ihre Ansprüche.
Wie schnell muss ich den Unfall der Versicherung melden?
Melden Sie den Schaden so rasch wie möglich, idealerweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Viele Versicherungen verlangen eine Meldung innert weniger Tage. Eine verspätete Meldung kann Ihre Ansprüche gefährden.
Was ist das Europäische Unfallprotokoll?
Ein standardisiertes Formular, mit dem die Beteiligten eines Verkehrsunfalls die wichtigsten Daten vor Ort gemeinsam festhalten. Es enthält Felder für Personalien, Versicherungsdaten, Unfallskizze und Schadensbeschrieb. Sie können es kostenlos bei Ihrer Versicherung oder beim TCS beziehen.
Darf ich mein Auto nach dem Unfall bewegen?
Wenn niemand verletzt ist und Ihr Auto fahrbereit ist, sollten Sie es nach der Beweissicherung (Fotos, Unfallskizze) von der Fahrbahn räumen, um den Verkehr nicht zu behindern. Bei Personenschäden oder unklarer Lage warten Sie auf die Polizei.
Kann ich den Gutachter selber wählen?
Grundsätzlich können Sie als geschädigte Person jederzeit ein eigenes, unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. Bei Haftpflichtfällen (Gegner schuld) gehören die Gutachtenkosten zum Schadenersatz. Bei Kascoschäden bestimmt oft die Versicherung gemäss ihren AVB den Experten – bei Uneinigkeit gibt es ein Schiedsgutachterverfahren. Ein unabhängiges Gutachten lohnt sich besonders dann, wenn Sie die Einschätzung der Versicherung anzweifeln.

Brauchen Sie ein unabhängiges Gutachten?

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