Unterschiedliche Einschätzungen zum Fahrzeugwert oder Schadensumfang? Wir erstellen neutrale und gerichtsverwertbare Fahrzeuggutachten für Privatpersonen, Anwälte, Versicherungen und Gerichte in der Schweiz.
Jetzt unverbindlich anfragen →Unsere Leistungen
Ob Streit um den Fahrzeugwert, die Reparaturkosten oder den Unfallhergang: Wir liefern die technische Grundlage, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Die Versicherung schätzt Ihr Auto zu tief ein? Wir ermitteln den fairen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert nach anerkannten Methoden (BWR 2020, Eurotax, Marktanalyse).
Die Versicherung kürzt die Reparaturkosten? Wir prüfen, ob die Reparatur technisch notwendig ist, und kalkulieren die marktgerechten Kosten.
Passt das Schadenbild zum geschilderten Unfall? Wir prüfen die technische Plausibilität und klären Vorschäden, Folgeschäden und strittige Zuordnungen.
Nach einer Reparatur ist Ihr Auto weniger wert. Wir berechnen die Wertminderung und dokumentieren diese für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Versteckte Mängel oder verschwiegene Vorschäden entdeckt? Unser Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Zustand und unterstützt Ihre Gewährleistungsansprüche.
Sie sind mit dem Gutachten der Versicherung nicht einverstanden? Wir überprüfen es fachlich und erstellen bei Bedarf ein fundiertes Gegengutachten.
Gutachtentypen
Je nach Situation erstellen wir das passende Gutachten für Ihren Fall.
Sie oder Ihr Anwalt beauftragen uns direkt. Seit 2025 gilt dieses Gutachten als offizielles Beweismittel vor Gericht. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten.
Das Gericht bestellt uns als Sachverständige. Wir beantworten die gerichtlichen Fragen neutral, nachvollziehbar und verständlich für alle Beteiligten.
So läuft es ab
Unkompliziert, schnell und transparent.
Erzählen Sie uns Ihren Fall. Wir klären gemeinsam, welches Gutachten Sie brauchen.
Unser Experte kommt vorbei und dokumentiert den Schaden mit Fotos, Messungen und technischer Analyse.
Wir beurteilen den Sachverhalt fachlich, kalkulieren nachvollziehbar und beantworten alle Fragen.
Digital und auf Papier. Fertig für Ihren Anwalt, die Versicherung oder das Gericht.
Ihre Vorteile
Über 12 Jahre Erfahrung mit Fahrzeuggutachten und Schadenexpertisen in der Schweiz.
Alle Experten sind Mitglied beim Verband Freiberuflicher Fahrzeugsachverständiger Schweiz.
Wir gehören zu keiner Versicherung und keiner Garage. Unsere Gutachten sind neutral und objektiv.
In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung.
Wir sind in der ganzen Deutschschweiz für Sie da, mit Schwerpunkt Ostschweiz (TG, SG, ZH, SH).
Drei zertifizierte VFFS-Fahrzeugexperten mit sich ergänzenden Stärken.
Für wen wir arbeiten
Wir erstellen Gutachten für alle, die eine neutrale technische Beurteilung brauchen.
Neutrale Gutachten als Grundlage für die Kostenübernahme und Fallbeurteilung.
Technisch fundierte Grundlage für Ihre Argumentation bei Haftpflicht-, Kasko- und Kaufstreitigkeiten.
Sachverständigengutachten, die präzise, nachvollziehbar und verständlich formuliert sind.
Unabhängige Zweitmeinung bei Streit mit der Versicherung oder Problemen nach einem Fahrzeugkauf.
Häufige Fragen
Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität ab. Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gut zu wissen: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gutachterkosten vollständig.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gelten privat beauftragte Gutachten offiziell als Beweismittel vor Gericht. Je unabhängiger und qualifizierter der Gutachter, desto höher der Beweiswert. Als VFFS-zertifizierte Experten erfüllen wir diese Anforderungen.
Ja. Die UnfallExperten Team GmbH ist inhabergeführt und gehört zu keiner Versicherung, Garage oder anderen Interessengruppe. Wenn bei einem Auftrag ein Interessenkonflikt bestehen könnte, lehnen wir ab.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung. Bei komplexen Fällen oder Gerichtsgutachten kann es je nach Umfang etwas länger dauern. Den Zeitplan sprechen wir vorher mit Ihnen ab.
In der ganzen Deutschschweiz, mit Schwerpunkt Ostschweiz: Thurgau, St. Gallen, Zürich, Schaffhausen und Appenzell. Für grössere Aufträge kommen wir auch weiter.
In vielen Fällen ja, besonders wenn das Gutachten hilft, den Streit aussergerichtlich zu lösen. Wir empfehlen, vor der Auftragserteilung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage einzuholen.
Gerichtsgutachter werden vom Gericht bestellt, nicht von den Parteien direkt. Aber: Gerichte können uns als Sachverständige einsetzen. Unsere VFFS-Zertifizierung bestätigt die nötige Fachkompetenz und Unabhängigkeit.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Wir sagen Ihnen, welches Gutachten in Ihrer Situation Sinn macht.