Die wichtigsten Fachbegriffe rund um die Fahrzeugbewertung, den Schadenfall und das Gutachtenwesen verständlich erklärt. Von A wie Abzug Neu für Alt bis Z wie Zeitwert.
Zum Glossar ↓In der Fahrzeugbewertung und im Gutachtenwesen begegnen Ihnen viele Fachbegriffe. In diesem Glossar erklären wir die wichtigsten Begriffe in verständlicher Sprache, damit Sie Gutachten, Versicherungskorrespondenz und Bewertungsberichte besser einordnen können.
Bei einer Reparatur werden manchmal Verschleissteile (z. B. Reifen, Batterie, Bremsbeläge) durch fabrikneue Teile ersetzt. Da das reparierte Fahrzeug dadurch in diesem Bereich einen besseren Zustand hat als vor dem Schaden, kann ein anteiliger Abzug vorgenommen werden. Dieser wird «Abzug Neu für Alt» oder «Vorteilsanrechnung» genannt.
Faktoren, die den rechnerischen Grundwert eines Fahrzeugs nach oben korrigieren. Dazu gehören zum Beispiel ein besonders guter Pflegezustand, unterdurchschnittliche Kilometerleistung, kürzlich durchgeführte Wartungen oder hochwertige Sonderausstattungen. Die Berücksichtigung solcher Aufwertungen gehört zu einer vollständigen Fahrzeugbewertung.
Die vertraglichen Grundlagen Ihrer Versicherungspolice. In den AVB ist unter anderem festgelegt, welcher Wertmassstab (z. B. Zeitwert, Wiederbeschaffungswert) bei einem Schadenfall gilt und ob beispielsweise ein Zeitwertzusatz vereinbart ist. Die AVB sind entscheidend dafür, wie viel die Versicherung im Schadenfall zahlt.
Der rein kalkulatorische Ausgangswert eines Fahrzeugs gemäss BWR. Er wird aus der Fahrzeugkategorie, dem ursprünglichen Neupreis (bzw. Kalkulationswert bei Nutzfahrzeugen), der Betriebsdauer und der Fahrleistung ermittelt. Dabei wird die mittlere Monatszahl (MMZ) als Berechnungsgrundlage verwendet. Im Basiswert ist bereits ein dem Alter und der Fahrleistung entsprechender durchschnittlicher Zustand sowie eine anteilmässige Bereifung berücksichtigt. Individuelle Abweichungen davon werden über die Wertanpassungsfaktoren erfasst.
Die Bewertungsrichtlinien für Strassenfahrzeuge und Anhänger sind das anerkannte Regelwerk für die Fahrzeugbewertung in der Schweiz. Sie bestehen seit 1966 und definieren die Methodik, nach der Fahrzeugwerte systematisch und nachvollziehbar berechnet werden. Versicherungen, Gerichte und Fahrzeugexperten stützen sich gleichermassen auf diese Richtlinien. Viele Kaskoversicherungen verweisen in ihren AVB direkt auf die BWR als Bewertungsmassstab.
Ein kommerzielles Bewertungssystem für Fahrzeuge, das auf statistischen Marktdaten basiert. Eurotax-Werte werden häufig als Orientierungshilfe verwendet, bilden aber den individuellen Zustand eines konkreten Fahrzeugs nicht ab. Für eine genaue Bewertung reicht Eurotax allein nicht aus. Fachexperten nutzen es ergänzend zu den anerkannten Bewertungsrichtlinien.
Das Datum, an dem ein Fahrzeug erstmals für den Strassenverkehr zugelassen wurde. Dieser Stichtag ist zentral für die Altersberechnung und damit für die Ermittlung des Basiswerts. Er ist im Fahrzeugausweis eingetragen und nicht mit dem Kaufdatum des aktuellen Halters zu verwechseln.
Das offizielle Dokument, das die technischen Daten und die Zulassung eines Fahrzeugs belegt. Er enthält wichtige Angaben für die Bewertung wie Erstinverkehrsetzung, Hubraum, Leistung, Leergewicht und Fahrzeugart. In der Schweiz besteht er aus den Teilen 1 (Fahrzeugausweis) und 2 (Kontrollschild).
Ein Gutachten, das in Auftrag gegeben wird, um ein bestehendes Gutachten fachlich zu überprüfen oder zu widerlegen. Wenn Sie mit der Bewertung einer Versicherung nicht einverstanden sind, kann ein Gegengutachten die Grundlage für eine Nachverhandlung oder ein Gerichtsverfahren bilden.
Ein Gutachten, das von einem Gericht in Auftrag gegeben wird. Der gerichtlich bestellte Sachverständige ist an die Wahrheitspflicht gebunden und beantwortet ausschliesslich die vom Gericht gestellten Fragen. Gerichtsgutachten haben den höchsten Beweiswert im Gerichtsverfahren.
Ein Schaden, der durch eine Drittperson verursacht wurde und über deren Haftpflichtversicherung reguliert wird. Bei Haftpflichtschäden hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs, nicht nur auf den niedrigeren Zeitwert. Dieser Unterschied kann finanziell erheblich sein.
Ein Schaden am eigenen Fahrzeug, der über die eigene Kaskoversicherung abgewickelt wird. Bei Kaskoschäden gelten die in den AVB vereinbarten Bedingungen. Ob Teilkasko oder Vollkasko, der massgebende Wertbegriff und die Entschädigungshöhe können je nach Vertrag unterschiedlich sein.
Siehe Wertminderung (merkantil).
Wertabzüge, die bei der Fahrzeugbewertung für bestehende technische oder optische Mängel vorgenommen werden. Dazu zählen beispielsweise defekte Komponenten, Korrosion, mangelnde Pflege oder überfällige Wartungsarbeiten. Mängelabzüge senken den errechneten Wert und sorgen dafür, dass nur der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs bewertet wird.
Die aktuelle Nachfrage- und Angebotssituation für einen bestimmten Fahrzeugtyp auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Ein gefragtes Modell kann einen höheren Marktwert erzielen als ein schwer verkäufliches. Die Marktlage ist ein Anpassungsfaktor, der bei der Zeitwertberechnung berücksichtigt wird und den Wert gegenüber dem Basiswert nach oben oder unten korrigieren kann.
Eine zentrale Berechnungsgrösse der BWR. Sie setzt das Alter eines Fahrzeugs (Betriebsdauer in Monaten) und die Fahrleistung (Kilometerstand, umgerechnet in Monate anhand kategoriespezifischer Tabellen) zueinander ins Verhältnis. Mit der resultierenden MMZ kann der prozentuale Basiswert in der Amortisationstabelle der entsprechenden Fahrzeugkategorie abgelesen werden. Die genaue Berechnungsmethode ist in den BWR des VFFS festgelegt.
Der ursprüngliche Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstauslieferung, inklusive Sonderausstattungen und Mehrwertsteuer. Der Neupreis ist die Ausgangsbasis für die Berechnung des Basiswerts. Er wird in der Regel aus den Preislisten des Herstellers oder Importeurs zum jeweiligen Baujahr entnommen.
Die Entschädigung für den Zeitraum, in dem ein geschädigtes Fahrzeug nicht genutzt werden kann, zum Beispiel während der Reparatur oder der Suche nach einem Ersatzfahrzeug. In der Schweiz wird der Nutzungsausfall oft in Form von Ersatzwagenkosten oder einem Tagessatz entschädigt, je nachdem ob tatsächlich ein Mietwagen benötigt wird.
Ein Gutachten, das von einer Partei (z. B. dem Geschädigten oder seinem Anwalt) privat in Auftrag gegeben wird. Seit dem 1. Januar 2025 gelten Parteigutachten in der Schweiz als offizielles Beweismittel vor Gericht. Sie dienen häufig als Verhandlungsgrundlage gegenüber Versicherungen oder als Vorbereitung auf ein Gerichtsverfahren. Die Kosten werden in vielen Fällen von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Die Kosten, die für die fachgerechte Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs anfallen. Die Kalkulation umfasst Arbeitslohn, Ersatzteile, Lackierung und allfällige Nebenarbeiten. Bei der Schadensregulierung ist entscheidend, ob die Reparaturkosten wirtschaftlich vertretbar sind, also ob sie den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen.
Der Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug nach einem Unfall noch hat, wenn es nicht repariert wird. Der Restwert kann durch Verwertung der brauchbaren Teile, durch Verkauf als Reparaturobjekt oder auf Restwertbörsen ermittelt werden. Bei einem Totalschaden ist die Höhe des Restwerts entscheidend für die Berechnung der Entschädigungssumme: Entschädigung = Zeitwert minus Restwert.
Die rechtliche Pflicht des Geschädigten, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Konkret bedeutet das zum Beispiel: das Fahrzeug nach dem Unfall sichern, nicht unnötig weiterfahren und bei der Reparatur nicht wissentlich überhöhte Kosten verursachen. Die Schadenminderungspflicht kann bei der Entschädigungsberechnung eine Rolle spielen.
Zusätzliche Ausstattungsmerkmale, die über die Serienausstattung hinausgehen und beim Kauf separat bestellt (oder nachgerüstet) wurden. Beispiele: Metallic-Lackierung, Navigationssystem, Anhängerkupplung, Schiebedach oder Ledersitze. Sonderausstattungen fliessen in die Berechnung des Neupreises ein und wirken sich über die Abschreibung auf den Fahrzeugwert aus.
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich oder nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann. Dies betrifft in der Regel Fahrzeuge mit massiver Strukturbeschädigung, bei denen die Sicherheit auch nach einer Reparatur nicht mehr gewährleistet wäre.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die geschätzten Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall lohnt sich die Reparatur rechnerisch nicht mehr, und es wird stattdessen der Zeitwert (abzüglich Restwert) entschädigt. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, die Gesamtkosten beider Varianten (Reparatur vs. Fahrzeugwechsel) zu vergleichen, da auch ein Fahrzeugwechsel Nebenkosten verursacht.
Der Verband Freiberuflicher Fahrzeugsachverständiger Schweiz. Der VFFS ist die Berufsorganisation der unabhängigen Fahrzeugexperten in der Schweiz. Er gibt unter anderem die Bewertungsrichtlinien (BWR) heraus, die als anerkannter Standard für die Fahrzeugbewertung gelten. Die Mitgliedschaft beim VFFS steht für Fachkompetenz und Unabhängigkeit.
Ein Schaden, der bereits vor dem aktuellen Schadenereignis am Fahrzeug bestanden hat. Vorschäden können den Fahrzeugwert mindern und müssen bei der Bewertung transparent berücksichtigt werden. Im Gutachtenwesen ist die korrekte Abgrenzung zwischen Vorschaden und aktuellem Schaden häufig ein zentraler Streitpunkt.
Individuelle Faktoren, die den rechnerischen Basiswert nach oben oder unten korrigieren, um den tatsächlichen Zustand und Marktwert eines Fahrzeugs widerzuspiegeln. Dazu gehören unter anderem: Marktlage, optischer und technischer Zustand, Bereifung, getätigte Investitionen sowie vorhandene Beschädigungen oder Mängel. Die vollständige Berücksichtigung aller Wertanpassungsfaktoren ist entscheidend für eine faire Bewertung.
Auch «kommerzieller Minderwert» genannt. Dies ist die Werteinbusse, die ein Fahrzeug nach einem Unfall und einer fachgerechten Reparatur beim Wiederverkauf erleidet. Sie entsteht, weil potenzielle Käufer gegenüber unfallreparierten Fahrzeugen Vorbehalte haben, selbst wenn die Reparatur technisch einwandfrei war. Die Höhe hängt vom Umfang des Schadens, der Art der Reparatur und dem Verhältnis der Reparaturkosten zum Neupreis ab. In der Regel wird ein merkantiler Minderwert nur bei neueren Fahrzeugen anerkannt, deren Zeitwert noch mindestens 50 % des Neupreises beträgt.
Eine früher diskutierte Wertminderung, die dann vorliegen würde, wenn ein Fahrzeug nach einer Reparatur technisch nicht mehr den Zustand vor dem Schaden erreicht. Gemäss den BWR 2020 scheidet ein technischer Minderwert jedoch aus: Eine fachgerechte Instandstellung nach Herstellerrichtlinien ermöglicht die vollständige Wiederherstellung des technischen Zustands. Betriebssicherheit, Strukturfestigkeit, Crashverhalten und Lebensdauer sind nach einer korrekten Reparatur nicht beeinträchtigt.
Der Betrag, den man aufwenden müsste, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. «Gleichartig» bedeutet gemäss BWR: gleiche Karosserieform, Motorisierung (Benzin, Diesel, Elektro, Hybrid), Getriebeart, Ausstattung und Einsatzart. «Gleichwertig» bedeutet: gleiche Preisklasse, Fahrleistung, Betriebsdauer, Zustand, Farbe und Emissionsklasse. Der Wiederbeschaffungswert kann dem Zeitwert entsprechen, wenn keine Instandsetzungen oder Investitionen zur Immatrikulierung nötig sind. In der Regel liegt er über dem Zeitwert, weil beim Ersatzkauf zusätzliche Kosten entstehen (Suche, Handänderung, allenfalls Aufpreis). Bei Haftpflichtansprüchen ist der Wiederbeschaffungswert die massgebende Grösse. Das veränderte Kaufverhalten in Bezug auf Umwelt (Emissionen) und deren Besteuerung muss bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Der Zeitwert entspricht gemäss BWR dem möglicherweise zu realisierenden Betrag, den ein Halter bei der Veräusserung seines Fahrzeugs am Bewertungstag unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren ohne zusätzliche Investitionen auf dem freien Markt erzielen könnte. Er wird ermittelt, indem der Basiswert durch Wertanpassungsfaktoren (Marktlage, optischer und technischer Zustand, Bereifung, Investitionen und Mängel) an die individuelle Situation angepasst wird. Bei Kaskoversicherungen ist der Zeitwert häufig der massgebende Wertbegriff für die Entschädigung.
Eine optionale Deckungserweiterung in der Kaskoversicherung. Sie garantiert, dass in den ersten Jahren nach dem Kauf eines Neuwagens im Schadenfall ein höherer Betrag als der reine Zeitwert ausbezahlt wird (z. B. der Neupreis im ersten Jahr, danach stufenweise sinkend). Ob und wie ein Zeitwertzusatz vereinbart ist, steht in den AVB Ihrer Police. Es lohnt sich, dies vor einem Schadenfall zu prüfen.
Dieses Glossar dient als allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine professionelle Beratung. Die Definitionen sind in eigenen Worten der UnfallExperten Team GmbH verfasst und orientieren sich an der gängigen Fachpraxis in der Schweiz. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Schadenfall empfehlen wir, einen unabhängigen Fahrzeugexperten beizuziehen.
Weitere Ratgeber
Wie wird der Fahrzeugwert nach einem Schaden berechnet? Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und Minderwert einfach erklärt.
Wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden? Rechte, Ablauf und Entschädigung einfach erklärt.
Übersicht unserer Gutachten für Privatpersonen, Anwälte und Gerichte bei Streitigkeiten rund ums Fahrzeug.
Häufige Fragen
Der Zeitwert ist der Betrag, den Sie beim Verkauf Ihres Autos erzielen könnten. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufwenden müssten. Der Wiederbeschaffungswert liegt in der Regel höher, weil zusätzliche Beschaffungskosten anfallen.
Eurotax liefert statistische Durchschnittswerte auf Basis von Marktdaten. Ein Fahrzeugexperte hingegen bewertet Ihr konkretes Auto mit allen individuellen Eigenschaften: Zustand, Wartungshistorie, Bereifung, Sonderausstattungen und Marktlage. Deshalb kann der Gutachterwert vom Eurotax-Wert abweichen.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen. Das bedeutet nicht, dass das Auto ein Wrack ist. Oft handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen eine teure Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt.
Nein, Sie können uns auch direkt kontaktieren. Viele unserer Kunden kommen ohne Anwalt auf uns zu. In Fällen, die vor Gericht gehen könnten, empfehlen wir aber die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Gutachterkosten.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können.