Wie wird der Wert eines Fahrzeugs nach einem Schaden ermittelt? Welche Faktoren spielen eine Rolle? Und wann ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll? Unsere Experten erklären die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge.
Unverbindlich anfragen →In der Schweiz bilden die Bewertungsrichtlinien des VFFS (Verband Freiberuflicher Fahrzeugsachverständiger Schweiz), die sogenannten BWR, die anerkannte Grundlage für die Bewertung von Fahrzeugen. Diese Richtlinien gibt es seit 1966 und sie werden von Versicherungen, Gerichten und Fahrzeugexperten gleichermassen angewendet. Viele Schweizer Kaskoversicherungen verweisen in ihren AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) direkt auf diese Richtlinien.
Die Bewertung ist ein mehrstufiger Prozess: Zuerst wird ein rechnerischer Grundwert (Basiswert) ermittelt, der dann durch verschiedene Faktoren an die individuelle Situation des Fahrzeugs angepasst wird. Genau bei diesen Anpassungen gibt es oft Spielraum, und hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
Der Basiswert ist ein rein kalkulatorischer Ausgangswert. Er wird aus der Fahrzeugkategorie, dem Neuwert (bzw. Kalkulationswert bei Nutzfahrzeugen), der Betriebsdauer und der Fahrleistung berechnet. Die BWR verwenden dafür die sogenannte «mittlere Monatszahl» (MMZ), die die Betriebsdauer in Monaten und die Fahrleistung (umgerechnet in Monate) als Mittelwert zusammenführt.
Wichtig zu verstehen: Im Basiswert ist bereits ein dem Alter und der Fahrleistung entsprechender durchschnittlicher Zustand sowie eine anteilmässige Bereifung berücksichtigt. Individuelle Abweichungen davon — also ein besonders guter oder schlechter Zustand, die Marktlage oder getätigte Investitionen — werden erst durch die Wertanpassungsfaktoren erfasst.
Der Zeitwert entspricht gemäss BWR dem möglicherweise zu realisierenden Betrag, den ein Halter bei der Veräusserung seines Fahrzeugs am Bewertungstag unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren ohne zusätzliche Investitionen auf dem freien Markt erzielen könnte. Er basiert auf dem Basiswert, wird aber durch verschiedene Faktoren individuell angepasst:
In der Praxis werden die Wertanpassungsfaktoren nicht immer vollständig berücksichtigt. Ein Fahrzeug mit besonders gutem Zustand, frischem Service, neuer Bereifung und hoher Marktnachfrage kann deutlich mehr wert sein als der reine Basiswert. Wenn Sie das Gefühl haben, dass nicht alle Faktoren fair eingeflossen sind, kann ein unabhängiges Gutachten Klarheit schaffen.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. «Gleichartig» bedeutet gemäss BWR: gleiche Karosserieform, Motorisierung (Benzin, Diesel, Elektro, Hybrid), Getriebeart, Ausstattung und Einsatzart. «Gleichwertig» bedeutet: gleiche Preisklasse, Fahrleistung, Betriebsdauer, Zustand, Farbe und Emissionsklasse.
In der Praxis liegt der Wiederbeschaffungswert oft höher als der Zeitwert, weil beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs zusätzliche Kosten anfallen (Suche, Handänderung, allenfalls Aufpreis für ein vergleichbares Modell). Er kann dem Zeitwert aber auch entsprechen, wenn keine Instandsetzungen oder Investitionen zur Immatrikulierung nötig sind. Bei Haftpflichtfällen steht dem Geschädigten grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert zu. Die BWR weisen zudem darauf hin, dass das veränderte Kaufverhalten in Bezug auf Umwelt (Emissionen) und deren Besteuerung bei der Bewertung berücksichtigt werden muss.
Bei Kaskoschäden gelten die AVB Ihrer Versicherung. Dort ist definiert, ob der Zeitwert oder ein anderer Wertbegriff massgebend ist. Viele Versicherungen bieten einen "Zeitwertzusatz" an, der in den ersten Jahren einen höheren Betrag garantiert. Bei Haftpflichtschäden richtet sich der Anspruch nach dem Wiederbeschaffungswert. Prüfen Sie Ihre Police, denn die Unterschiede können erheblich sein.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt gemäss den Bewertungsrichtlinien vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen. Die BWR empfehlen jedoch, dass eine Reparatur auch dann geprüft werden sollte, wenn die Kosten hoch erscheinen. Denn die Alternative, ein Fahrzeugwechsel, verursacht ebenfalls Kosten (Handänderung, Ersatzwagen, Wertdifferenz).
Es lohnt sich deshalb, beide Varianten durchzurechnen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Ein Fahrzeugexperte kann hier neutral aufzeigen, welche Variante für Sie wirtschaftlich sinnvoller ist.
Zeitwert des Fahrzeugs: CHF 28'000.00
Reparaturkosten: CHF 23'000.00
Restwert (Fahrzeugüberreste): CHF 7'000.00
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, beide Varianten sauber durchzurechnen. Die Zahlen können je nach Fahrzeug, Schaden und Marktlage ganz anders aussehen.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Fahrzeug beim Wiederverkauf weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Auto. Diese Werteinbusse wird als kommerzieller Minderwert bezeichnet. Sie entsteht, weil Käufer gegenüber reparierten Fahrzeugen Vorbehalte haben, auch wenn die Reparatur technisch einwandfrei ausgeführt wurde.
Der Minderwert wird anhand mehrerer Faktoren beurteilt:
Gemäss den Bewertungsrichtlinien gelten bestimmte Voraussetzungen: Der Schaden muss über eine Bagatelle hinausgehen, tragende Fahrzeugelemente müssen betroffen sein, und der Zeitwert vor dem Schaden sollte mindestens 50% des Neuwerts betragen. Bei älteren Fahrzeugen, bei denen der Nutzeffekt im Vordergrund steht, spielt der Minderwert in der Regel eine untergeordnete Rolle.
Nicht jede Differenz zwischen Ihrer Erwartung und dem berechneten Wert bedeutet, dass etwas falsch gelaufen ist. Fahrzeugbewertungen sind komplex und es gibt berechtigte unterschiedliche Einschätzungen. Trotzdem gibt es Situationen, in denen es sich lohnt, genauer hinzuschauen:
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Häufige Fragen zum Zeitwert
Die BWR sind die Bewertungsrichtlinien für Strassenfahrzeuge und Anhänger des VFFS (Verband Freiberuflicher Fahrzeugsachverständiger Schweiz). Sie bilden seit 1966 die anerkannte Grundlage für Fahrzeugbewertungen in der Schweiz und werden von Versicherungen, Gerichten und Fahrzeugexperten angewendet.
Nein. Der Zeitwert ist der Betrag, den Sie beim Verkauf Ihres Autos erzielen könnten. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufwenden müssten. Der Wiederbeschaffungswert liegt in der Regel höher.
Bei Haftpflichtfällen (wenn jemand anderes den Schaden verursacht hat) steht Ihnen grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert zu. Bei Kaskoschäden kommt es auf Ihre Versicherungsbedingungen (AVB) an.
Die Kosten hängen vom Aufwand ab. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gutachterkosten. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Als Faustregel: Wenn die Differenz zwischen dem angebotenen Wert und Ihrer Einschätzung mehr als CHF 2'000.00 bis 3'000.00 beträgt, lohnt sich ein unabhängiges Gutachten in der Regel. Die Kosten für das Gutachten sind meist deutlich tiefer als die mögliche Mehrentschädigung.
Ja. Wir arbeiten für alle Seiten: Privatpersonen, Anwälte, Rechtsschutzversicherungen, Gerichte und auch Schadenversicherungen. Unsere Gutachten sind in jedem Fall neutral und nach den anerkannten Bewertungsrichtlinien erstellt. Unabhängigkeit ist unser wichtigstes Gut.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können.